Verleihbedingungen Camper / AGB
MIETPREIS
Es gelten die Preise der Preisliste 2024. Die Mietpreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, Ausstattung und Zubehör, Wartungsdienst sowie Vollkaskoversicherung.
BERECHNUNG
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugübergabe durch den Vermieter beim vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt während der Öffnungszeiten (Werktagen) oder nach persönlicher Absprache.
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu entrichten. Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangener Stunde der Verspätung eine Gebühr von 50 € berechnet. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.
Es wird eine einmalige Servicepauschale von 99 € für Fahrzeugeinweisung, Übergabe, Gasflasche, Rücknahme und Außenreinigung erhoben. Für zusätzlich gebuchte Extras wie Fahrradträger oder die Mitnahme von Hunden können zusätzliche Kosten entstehen, die der Preisliste zu entnehmen sind
ZAHLUNGSWEISE
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Mietpreises zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist nach erteilter Reservierungsbestätigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtpreis sofort fällig.
Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 3 € erhoben. Bei Beauftragung eines Inkassobüros trägt der Mieter die entstehenden Kosten.
KAUTION
Bei Übergabe ist eine Kaution von 900 € per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird im Übergabeprotokoll vermerkt und bei unbeschädigter Rückgabe des Fahrzeugs retourniert.
RESERVIERUNG UND RÜCKTRITT
Reservierungen können persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Firma DC NoLimit Camper GmbH erfolgen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn fallen folgende Stornogebühren an:
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Rücktritt bis zu 50 Tage vor dem ersten Miettag: 50% des Mietpreises
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bis zu 14 Tage vorher: 75%
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weniger als 14 Tage: 90%
Wird der Camper nicht abgenommen, gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen.
AUSFALL DES CAMPERS DURCH VORSCHÄDEN ODER HÖHERE GEWALT
Bei Ausfall des Campers durch Vorschäden, höhere Gewalt, technische Defekte oder umfangreiche Reparaturen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Vermietung kurzfristig mit unmittelbarer Wirkung zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Campers entstehen.
ÜBERGABE, RÜCKGABE UND REINIGUNGSKOSTEN
Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort 8740 Zeltweg, Bahnhofstraße 34, nach Vereinbarung. Die Fahrzeuge werden gereinigt und vollgetankt übergeben und müssen ebenso zurückgegeben werden. Wird der Camper ungereinigt retourniert, werden folgende Reinigungspauschalen bei Fahrzeugrückgabe fällig: Innenreinigung normal € 99,00 bzw. Innenreinigung bei extremer Verschmutzung wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei nicht entleertem Abwassertank oder chem. Toilette wird ein Betrag in Höhe von € 199,00 verrechnet.
EINHALTUNG VON VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND FAHRZEUGZUBEHÖR
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher geltender Verkehrsvorschriften und -gesetze des Landes, in dem das Fahrzeug genutzt wird. Es obliegt dem Mieter, sich vor Antritt der Miete umfassend über diese Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass das Fahrzeug während der Mietdauer entsprechend ausgestattet ist. Jegliche zusätzliche Ausrüstung, die aufgrund spezieller Vorschriften des Reiselandes oder der Reiseroute erforderlich ist, muss vom Mieter selbst beschafft und mitgeführt werden
KILOMETERBEGRENZUNG, TREIBSTOFFKOSTEN UND ADBLUE-NACHFÜLLUNG
Im Mietpreis sind bis zu 2.450 Kilometer pro Woche inbegriffen. Für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer wird eine Gebühr von € 0,35 berechnet. Die Kosten für den Treibstoff und während der Mietdauer gehen zu Lasten des Mieters. Es wird erwartet, dass der Mieter den Camper mit demselben Treibstoffstand zurückgibt, mit dem er ihn übernommen hat, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart. Sollte der Camper mit einem niedrigeren Treibstoffstand zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt, die Differenz nachzuberechnen und die entsprechenden Kosten vom Mieter einzufordern. Gleiches gilt für AdBlue, ein Additiv, das in vielen Diesel-Fahrzeugen zur Reduzierung der Stickoxid- Emissionen verwendet wird.
BERECHTIGTER FAHRER
Das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigten Fahrer muss 23 Jahre betragen und sie müssen österreichischer Staatsbürger sein. Ferner müssen der Mieter bzw. die berechtigten Fahrer zwei Jahre im Besitz des Führerscheines der Klasse „B“ sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietervertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters, Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
VERBOTENE NUTZUNG
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
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zu Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
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zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlich, giftigen, radioaktiven oder sonst
gefährlichen Stoffen.
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zur Begehung von Zoll und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem
Recht des Tatortes mit Strafen bedroht sind.
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zur Weitervermietung oder Verleihung.
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Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete.
AUSLANDSFAHRTEN
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder (Ausnahme, Punkt 5) möglich. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien usw., muss nach Rücksprache mit dem Vermieter ein spez. Versicherungsschutz beantragt werden.
REPARATUREN
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 100,00 ohne weiteres durchgeführt werden (Rechnung muss vorgelegt werden), größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden € 500,00 übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Des Weiteren ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten: +43664 75 13 5636
Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einen Schadenbetrag von € 500,00 auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.VERSICHERUNGSSCHUTZ
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweiligen geltenden allg. Bedingungen für Kraftfahrzeuge vollkaskoversichert.
HAFTUNG DES MIETERS
Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der Vollkaskoversicherung mit € 900,00 Selbstbehalt je Schadensfall.
Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch Alkohol oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens DURCHFAHRTSHÖHE sowie DURCHFAHRTSBREITE verursacht werden.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten versäumt gemäß (Verhalten bei Unfällen) dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt.
Der Mieter haftet in übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zweck (Verbotene Nutzung) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind.
Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
GERICHTSSTAND
Gerichtstand ist das Bezirksgericht 8750 Judenburg,